Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
McKlean Gebäudereinigung GmbH
Fritz-Thiele-Straße 3, 28279 Bremen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der McKlean
Gebäudereinigung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern. Sie gelten
ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, selbst wenn ihrer Geltung im
Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
§2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch
ausdrückliche Annahme des Angebots, durch elektronische Bestätigung oder durch tatsächliche
Aufnahme der Leistung zustande. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich das Angebot des
Auftragnehmers. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Textform.
§3 Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Der
Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung nach den anerkannten Regeln des
Gebäudereiniger-Handwerks. Ein darüber hinausgehender Erfolg, insbesondere ein bestimmtes optisches
Ergebnis, wird nicht geschuldet.
§4 Durchführung der Leistungen
Die Durchführung der Leistungen erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer. Dieser ist
berechtigt, Personal, Einsatzzeiten, Methoden sowie Reinigungsmittel nach eigenem Ermessen
festzulegen. Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig. Ein Anspruch auf bestimmte Mitarbeiter oder
konstante Teams besteht nicht.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße
Leistungserbringung ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere der uneingeschränkte Zugang zu den zu
reinigenden Flächen, die Bereitstellung von Strom und Wasser sowie die Sicherung empfindlicher oder
wertvoller Gegenstände. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, gilt die Leistung als erbracht. Der
Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
§6 Zutritt und Schlüsselgewalt
Werden dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangscodes oder sonstige Zutrittsmittel überlassen, erfolgt dies
auf Risiko des Auftraggebers. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung besteht ausschließlich bei
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Kosten für Folgeschäden, insbesondere den Austausch
von Schließanlagen, sind ausgeschlossen.
§7 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahnkosten berechnet werden. Zudem ist der
Auftragnehmer berechtigt, Leistungen auszusetzen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
§8 Vertragslaufzeit
Verträge mit wiederkehrenden Leistungen verlängern sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern
sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§9 Abnahme und Mängel
Leistungen gelten als abgenommen, sofern nicht innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung
eine nachvollziehbare Mängelanzeige erfolgt. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Nachbesserung möglich ist.
§10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist der Höhe nach
auf den Auftragswert der letzten drei Monate begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen
Gewinn oder Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen.
§11 Verlust und Diebstahl
Eine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen besteht nur bei nachgewiesenem
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Beweislast hierfür liegt beim Auftraggeber. Für
ungesicherte oder frei zugängliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§12 Reinigungsrisiken
Bei der Durchführung von Reinigungsleistungen kann es zu materialbedingten Veränderungen kommen.
Dies gilt insbesondere bei empfindlichen, beschädigten oder nicht fachgerecht behandelten Oberflächen.
Solche Veränderungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung fachgerecht erbracht wurde.
§13 Leistungsnachweis
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung seiner Leistungen digital zu dokumentieren.
Zeitstempel, Einsatzprotokolle und vergleichbare Nachweise gelten als verbindlicher Nachweis der
Leistungserbringung.
§14 Ausfall und Absagen
Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen,
nicht durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Bei kurzfristigen Absagen unter 24
Stunden ist der Auftragnehmer berechtigt, 80 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen.
§15 Preisanpassung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Preise anzupassen, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren
wie Löhne, Energie oder Materialpreise verändern. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen.
§16 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§17 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bremen, sofern der Auftraggeber
Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§18 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.